Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat den Abschnitt „Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände“ im Handbuch Gefährdungsbeurteilung mit Stand 01.11.2025 aktualisiert. Das Dossier konkretisiert Anforderungen an den baulichen und tertiären Explosionsschutz sowie technische Orientierungswerte (u. a. Feuerball‑Durchmesser, Wurfstückdichten).
Im Fokus stehen praxisnahe Anforderungen an Gebäude‑Bauarten (z. B. Ausblasewände, leichte Dachausführung), ausreichend leitfähige Fußböden in Räumen mit offenem Explosivstoff sowie die Auslegung von Widerstandswänden und Ausblaseflächen zur sicheren Druckentlastung. Die Inhalte dienen als Grundlage für Gefährdungsbeurteilungen und die Ableitung wirksamer Schutzmaßnahmen.
Warum relevant für die Praxis
Das Update liefert belastbare, staatliche Vorgaben für Planung, Umbau und Betrieb von Bereichen mit Explosivstoffen. Unternehmen können Gefährdungsbeurteilungen schärfen, Schutzkonzepte validieren und Bau‑/Instandhaltungsmaßnahmen normnah dokumentieren.
Kernpunkte
Tertiärer Explosionsschutz: Anforderungen an bauliche Maßnahmen (Widerstandswände, Ausblaseflächen, Dachkonstruktionen).
Gebäudebauarten: Einräumig (leichte/ schwere Dachausführung), Ausblasebauart, erdüberdeckt – mit konkreten Ausführungsmerkmalen.
Fußböden: In Räumen mit offenem Explosivstoff ausreichend leitfähig, fugenlos und undurchlässig auszuführen.
Widerstandswände: Standfestigkeit auf zu erwartende dynamische Lasten aus Explosionen auszulegen; Öffnungen zwangsweise verschließbar.
Druckentlastung: Ausreichend bemessene Ausblaseflächen zur Vermeidung gefährlichen Druckaufbaus.
Orientierungswerte: Tabellen zu Feuerball‑Durchmesser/Wirkungsdauer und Wurfstückdichten zur Abstandsermittlung.
Quellen
BAuA – Handbuch Gefährdungsbeurteilung: „Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände“ (Stand: 03.11.2025)