Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 722 „Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“ wurde im Februar 2025 überarbeitet. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Abschnitt 4.3 „Inertisierung für das Innere von Anlagen“, der um Beispiele für Abweichungen ergänzt wurde, die zu einem Verlust der Inertisierung führen können. Neu hinzugekommen ist der Unterabschnitt 4.3.2 „Dichtheit von Anlagenteilen“, der die Anforderungen an die Dichtheit in Bezug auf die Inertisierung konkretisiert.
Überarbeitung der TRGS 722 – Fokus auf Inertisierung
in News