In Ex-Zonen gelten strenge Vorschriften – aber nicht für alles.
Für Geräte und Systeme in explosionsgefährdeten Bereichen gibt es klare Vorgaben. Viele gehen daher davon aus, dass jedes eingesetzte Werkzeug über eine ATEX-Zertifizierung verfügen muss. Das ist jedoch nicht der Fall – und auch nicht beabsichtigt. Hier erklären wir Ihnen, warum das so ist und wie Sie dennoch sicherstellen können, dass Werkzeuge in Ex-Zonen keine Zündquelle darstellen.
📘 Was ist ATEX überhaupt?
ATEX beschreibt zwei EU-Richtlinien:
- 2014/34/EU (Geräterichtlinie): für Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen
- 1999/92/EG (Betriebsrichtlinie): für den sicheren Betrieb in diesen Bereichen
Werkzeuge wie Hämmer, Schraubendreher oder Zangen gelten im Sinne der Richtlinie in der Regel nicht als „Geräte“, da sie keine eigene Energiequelle haben und keine potenzielle Zündquelle darstellen – sofern sie ordnungsgemäß verwendet werden.
❌ Warum gibt es keine ATEX-Kennzeichnung für Werkzeuge?
Werkzeuge müssen nicht einmal über ein ATEX-Zertifikat verfügen – denn:
- Sie fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/34/EU.
- Ihre Sicherheit hängt vom verwendeten Material und der Verwendung ab – nicht von einer Zertifizierungsstelle.
- Ein „EX“-Symbol auf einem Werkzeug ist kein offizielles Prüfzeichen und hat keine rechtliche Bedeutung.
Einige Hersteller versehen ihre Werkzeuge dennoch mit einem „EX“ – als Hinweis auf ihre vorgesehene Verwendung in Ex-Zonen. Dies ersetzt jedoch keine Prüfung und keine sichere Handhabung.
✅ Was Sie noch beachten müssen
Auch ohne ATEX-Kennzeichnung sind klare Kriterien zu beachten:
- Funkenfreie Werkstoffe, z. B. Aluminiumbronze oder Kupfer-Beryllium (BeCu)
- Mechanisch stabile Verarbeitung
- Antistatische Eigenschaften, insbesondere für Griffe
- Keine übermäßige Reibung, keine Überhitzung während des Gebrauchs
🧪 Anmerkung aus der Praxis: BAM-Zertifikat
Einige Hersteller lassen ihre Werkzeuge unabhängig prüfen. Unsere X-Spark-Werkzeuge verfügen über ein Zertifikat der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung).
Es bestätigt:
- die Verwendung geeigneter Materialien
- das Verhalten unter mechanischer Belastung
- Eignung für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
So bieten wir unseren Kunden Transparenz und Sicherheit – auch ohne offizielle ATEX-Zulassung.
🧯 Fazit
ATEX gilt für Geräte – nicht für klassische Handwerkzeuge. Dennoch müssen Werkzeuge auch für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen sicher und geeignet sein. Entscheidend ist:
- das richtige Material
- Correct handling
- und bei Bedarf: zuverlässige Nachweise, z. B. von Prüfstellen wie der BAM
Das bedeutet, dass auch kleine Werkzeuge große Sicherheit bieten können.