Warum eine TÜV-Prüfung nach GB 3836.3 keine ATEX-Zulassung ist
In jüngerer Zeit wird am Markt verstärkt mit „explosionsgeschützten“ oder „Ex-zertifizierten“ Solarmodulen geworben. Besonders hervorgehoben wird dabei eine Prüfung durch TÜV SÜD für Module des Herstellers Aiko Solar.
Die Kommunikation erweckt teilweise den Eindruck, diese Module seien für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen nach europäischem ATEX-Recht zugelassen.
Diese Schlussfolgerung ist fachlich und rechtlich nicht korrekt.
Was tatsächlich geprüft wurde
Nach öffentlich zugänglichen Herstellerangaben erfolgte die Prüfung nicht nach europäischem ATEX-Recht, sondern nach der chinesischen Explosionsschutznorm GB 3836.3.
Diese Norm ist inhaltlich an die internationale Norm IEC 60079-7 (Erhöhte Sicherheit „Ex e“) angelehnt, gehört jedoch nicht zum harmonisierten Normensystem der Europäischen Union.
Das Prüfergebnis lässt sich sachlich so zusammenfassen:
Das Modul wurde darauf untersucht, unter definierten Bedingungen keine wirksame Zündquelledarzustellen.
Mehr – aber auch nicht weniger.
Was daraus nicht folgt
Aus einer Prüfung nach GB 3836.3 ergibt sich keine der folgenden Aussagen:
keine ATEX-Zulassung nach Richtlinie 2014/34/EU
keine Ex-Kennzeichnung nach EN 60079
keine automatische Verwendbarkeit in Zone 1 oder Zone 2
keine rechtssichere Grundlage für Planung, Ausschreibung oder Betrieb in ATEX-Bereichen in der EU
Der Name der prüfenden Stelle (z. B. TÜV SÜD) ändert daran nichts. Entscheidend ist ausschließlich die zugrunde liegende Norm und der Rechtsrahmen.
Warum die Marketing-Darstellung kritisch ist
Formulierungen wie
„explosion-proof“, „Ex-certified“, „world’s first TÜV certified“
sind für sich genommen nicht zwingend falsch – sie bleiben jedoch bewusst unscharf.
Im europäischen Markt kann dadurch leicht der Eindruck entstehen, es handle sich um ein ATEX-zugelassenes Betriebsmittel, obwohl diese Voraussetzung tatsächlich nicht erfüllt ist.
Für Betreiber, Planer und Händler kann das erhebliche Risiken bedeuten:
falsche Zoneneinstufungen
unzulässiger Einsatz von Betriebsmitteln
Haftungsfragen im Schadensfall
Probleme mit Behörden, Versicherern oder Sachverständigen
Klare Einordnung für den europäischen Markt
Fachlich korrekt lässt sich der Status wie folgt beschreiben:
Das Solarmodul wurde von TÜV SÜD nach GB 3836.3 geprüft.
Es liegt keine ATEX-Zertifizierung nach EU-Richtlinie 2014/34/EU vor.
Damit ist das Modul kein ATEX-Gerät im Sinne des europäischen Explosionsschutzrechts.
Fazit
Internationale Prüfungen und konstruktive Maßnahmen zur Reduzierung von Zündquellen sind technisch sinnvoll und begrüßenswert.
Für den rechtskonformen Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen in Europa ersetzen sie jedoch keine formale ATEX-Zulassung.
Wer Ex-Bereiche plant oder betreibt, sollte sich nicht auf Marketingaussagen verlassen, sondern stets prüfen:
nach welcher Norm geprüft wurde
für welchen Rechtsraum das Zertifikat gilt
ob eine ATEX-Konformitätserklärung vorliegt
Nur das schafft rechtliche und technische Sicherheit.Hier schreiben …